Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle frei ausgeschriebenen Bildungsveranstaltungen des Fortbildungswerkes des LandFrauenverbandes Hessen und des Arbeitskreises Weiterbildung im LandFrauenverband Hessen e.V..
(2) Wer sich zu einer Bildungsveranstaltung des Fortbildungswerkes des Landfrauenverbandes Hessen oder des Arbeitskreises Weiterbildung im LandFrauenverband Hessen (Veranstalter) anmeldet, erkennt die AGB und die gültigen Hausordnungen der jeweiligen Tagungshäuser an.
§ 2 Anmeldung
(1) Die Anmeldung muss schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) unter Verwendung des Anmeldeformulars erfolgen.
(2) Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
(3) Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Teilnehmerinnen eine Anmeldebestätigung unter dem Vorbehalt, dass der Kurs/das Seminar zustande kommt.
(4) Die Anmeldung ist nur in Verbindung mit einem unterschriebenen SEPA-Lastschriftmandat verbindlich. Sollte der Landesgeschäftsstelle bei der Anmeldung kein Mandat vorliegen, erhalten Sie ein Exemplar mit der Anmeldebestätigung zugesandt. Die Rücksendung des Mandats muss innerhalb von 8 Tagen erfolgen.
(5) Mit dem Versand der Teilnahmebestätigung ca. 3-4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kommt der Veranstaltungsvertrag zustande. Damit werden vertragliche Rechte und Pflichten zwischen dem Veranstalter und dem/der Teilnehmer/in (Vertragspartner/in) begründet.
§ 3 Teilnahmegebühr und Zahlung
(1) Die Teilnahmegebühr und ggf. besondere Kosten (z.B. für Materialien) ergeben sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung des Veranstalters.
(2) In der Teilnahmegebühr sind die Kursgebühr, die Verpflegung und ggf. die Unterkunft im Doppelzimmer enthalten. Eine Unterbringung im Einzelzimmer ist direkt mit dem Tagungshaus zu vereinbaren und abzurechnen.
(3) In der Teilnahmegebühr für Mitglieder des Landfrauenverbandes Hessen ist ein Zuschuss des Landfrauenverbandes Hessen berücksichtigt.
(4) Die Entrichtung der Teilnahmegebühr erfolgt – falls nicht anders ausgewiesen – durch Bankeinzug. Überweisungen sind nur im Einzelfall nach Absprache mit der Landesgeschäftsstelle möglich.
(5) Der Einzug der Teilnehmergebühr erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Beginn der Veranstaltung. Die Mandatsreferenz wird mit der Teilnahmebestätigung mitgeteilt.
(6) Zusätzliche Kosten im Lastschriftverfahren, die von den Teilnehmenden zu vertreten sind, werden diesen zusätzlich mit einem Verwaltungskostenanteil von 2,50 Euro in Rechnung gestellt.
Ratenzahlung ist grundsätzlich nur bei Veranstaltungen möglich, bei denen dies im Programm gesondert ausgewiesen ist.